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Stadt Rosenheim

Stadt Rosenheim: Neue Corona-Regelungen ab 7. Dezember 2021

  ★ Rosenheim

Corona

Stadt Rosenheim: Neue Corona-Regelungen
Diese Corona Regelungen gelten ab 15. November in Rosenheim
Stadttipps Rosenheim
  • 83022
    Rosenheim

7-Tage-Inzidenz unter 1.000
Hotspot-Regelungen
ab 7. Dezember 2021

Da in der Stadt Rosenheim an fünf Tagen in Folge den Wert der 7-Tage-Inzidenz von 1.000 unterschritten wurde, gelten ab 07.12.2021 diese regionalen Corona Hotspot-Regelungen:

Ab Dienstag, 7.12.2021 gelten folgende Regelungen:

  • 2-G-Regel für Gastronomiebetriebe, Beherbergungsbetriebe, körpernahe Dienstleistungen, Bibliotheken, Archive, außerschulische Bildungseinrichtungen einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen, Erwachsenenbildung in Präsenz sowie Hochschulen. Reine Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen.
  • 2-G-Plus-Regel für Sporthallen, Sportplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kulturstätten wie Museen, Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Freizeitveranstaltungen wie Führungen, Bäder und Saunen sowie Spielhallen und Wettannahmestellen.
  • Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm Ladenfläche statt wie bisher 20 qm pro Kunde in Betrieben des Groß- und Einzelhandels sowie in Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben mit Kundenverkehr.

 

Oberbürgermeister Andreas März zeigte sich einerseits erfreut über das Ende des Hotspot-Lockdowns und die rückläufigen Inzidenzzahlen. Er warnte andererseits vor der Volatilität des Infektionsgeschehens.

 

Die Wiedereröffnung für die jetzt drei Wochen lang geschlossenen Unternehmen ist ein Lichtblick - aber mehr nicht. Denn die Dynamik des Infektionsgeschehens im November war brutal. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, weiterhin wachsam zu bleiben, damit sich die Inzidenzzahlen zumindest weiter stabilisieren. Ein neuerlicher Anstieg des Infektionsgeschehens wäre fatal. Die RoMed-Kliniken und speziell unsere Intensivstationen sind unverändert am Anschlag. Für Gastronomie-, Freizeit- und Kultureinrichtungen wäre ein neuerlicher Rückfall in einen Hotspot-Lockdown verhängnisvoll. Deshalb mein eindringlicher Appell: Beachten Sie die Hygieneregeln, begrenzen Sie Ihre Kontakte soweit wie möglich und vor allem: impfen, impfen, impfen. Anders wird sich dieses unsägliche Hin- und Herschaukeln zwischen Lockdown und Wiedereröffnung nicht durchbrechen lassen. Insofern sind auch alle Diskussionen über eine Begrenzung der Impfpflicht fehlgeleitet und kontraproduktiv: Sie bergen die Gefahr, Pflegepersonal in andere Berufe zu verlieren und leisten keinen Beitrag für eine wirkliche Überwindung des Infektionsgeschehens. Es ist mir unbegreiflich, wie man so realitätsfremd diskutieren kann.

Oberbürgermeister Andreas März

83022 Rosenheim
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