Zusätzlich besteht ein generelles Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Grundsätzlich ist der Umgang mit Feuerwerkskörper lediglich am 31.12 und am 01.01. erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass nur in Deutschland zugelassene und freiverkäufliche Pyrotechnik von volljährigen Personen verwendet werden darf. Dabei ist es insbesondere erforderlich, die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen zu beachten.
Nach dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern müssen übriggebliebene Karton- oder Papierreste auf öffentlichem Grund entsorgt werden. Überbleibsel von Pyrotechnik enthalten Kunststoffreste, chemische Verbindungen oder Verbrennungsprodukte und dürfen nicht in Altpapiercontainer gelangen. Die Stadt Rosenheim bittet beim Einsatz von Feuerwerk um ein sorgsames und rücksichtvolles Miteinander.
Pressemitteilung Stadt Rosenheim, 22.12.2023