Hier gilt ein allgemeines und ganztägiges Feuerwerksverbot:
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Allgemeines und ganztägiges Feuerwerksverbot in Rosenheim
Für Silvester und Neujahr gilt aus Gründen des Brandschutzes in Rosenheim auf dem Max-Josefs-Platz, in der Heilig-Geist-Straße (Fußgängerzone) sowie auf dem Ludwigsplatz im Bereich des Gerinnes, ein allgemeines und ganztägiges Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Zusätzlich besteht ein generelles Verbot zum Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Die Stadt Rosenheim möchte gleichzeitig darauf hinweisen, dass im übrigen Stadtgebiet generell nur in Deutschland zugelassene und freiverkäufliche pyrotechnische Gegenstände erworben und verwendet werden dürfen.
Grundsätzlich ist der Umgang mit Feuerwerkskörper lediglich am 31.12. und am 01.01. erlaubt. Die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen müssen unbedingt beachtet werden, um Personen- oder Sachschäden zu verhindern. Ein sorgsames und rücksichtsvolles Verhalten sowohl beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie auch beim Umgang mit Knallkörpern liegt im eigenen und allgemeinen Interesse.
Nach dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern müssen übriggebliebene Karton- oder Papierreste auf öffentlichem Grund entsorgt werden. Überbleibsel von Pyrotechnik enthalten Kunststoffreste, chemische Verbindungen oder Verbrennungsprodukte und dürfen nicht in Altpapiercontainer gelangen.
Die Stadt Rosenheim bittet beim Einsatz von Feuerwerk um ein sorgsames und rücksichtvolles Miteinander.
Pressemitteilung Stadt Rosenheim, 20.12.2024
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