Weinstraße Rosenheim wird ab Montag zur Fußgängerzone!
Die Weinstraße 2-10 in Rosenheim wird ab Montag, den 13.03.2023 zur Fußgängerzone.
Weinstraße 2-10
wird Fußgängerzone!
Nach großangelegter Anliegerbeteiligung wird damit ein Beschluss des Ausschusses für Verkehrsfragen und ÖPNV vom 25.10.2022 umgesetzt. Die Anlieger wurden im Vorfeld informiert.
Damit tritt ab dem 13.03.2023 die Fußgängerzonenregelung in der Weinstraße Rosenheim zwischen den Anwesen 2 bis 10 in Kraft.
Befahren der Weinstraße nur zu Lieferzeiten
Ab dann ist das Befahren nur noch zu den allgemeinen Lieferzeiten von 6-10 Uhr sowie von 18-20 Uhr möglich.
Die Parkplätze am Straßenrand entfallen komplett.
Die Weinstraße im Bereich zwischen Kaiserstraße und der Einmündung Adlzreiterstraße bleibt in beide Richtungen befahrbar.
Fahrverbot für Radfahrer
Für Radfahrer gilt zwischen den Anwesen zwei und zehn ebenfalls ein Fahrverbot, analog zur Fußgängerzonenregelung auf dem Max-Josefs-Platz.
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